Frage 7 - Antwort A
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Das Massenwirkungsgesetz gilt für alle gekoppelten Reaktionen unter der Voraussetzung, dass alle beteiligten Teilreaktionen reversibel sind.
Für die gekoppelte Reaktionsfolge gilt dementsprechend:
Dieser Wert lässt sich aus der Kopplung der beiden Einzelreaktionen erhalten: