Frage 7 - Antwort A

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Das Massenwirkungsgesetz gilt für alle gekoppelten Reaktionen unter der Voraussetzung, dass alle beteiligten Teilreaktionen reversibel sind.

Für die gekoppelte Reaktionsfolge    gilt dementsprechend:

Dieser Wert lässt sich aus der Kopplung der beiden Einzelreaktionen erhalten: