Frage 6 - Antwort A

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Das Massenwirkungsgesetz besagt:

 

Eine chemische Reaktion kommt bei gegebener Temperatur dann zum Stillstand (Gleichgewichtszustand), wenn der Quotient aus dem Produkt der Konzentrationen der Reaktionsprodukte und dem Produkt der Konzentrationen der Ausgangsstoffe einen bestimmten, für die Reaktion charakteristischen Zahlenwert K erreicht hat.

 

 

Für das Massenwirkungsgesetz dieser Reaktion gilt also: